Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen,
Familienbeihilfen-Beitrag, eine in
Österreich erhobene Abgabe, deren Ertrag der
Finanzierung der Familienbeihilfen dient (Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Abgabepflichtig sind alle Dienstgeber; der Beitragssatz beträgt 4,5 % der Summe der im Kalendermonat gezahlten Löhne. Hinzu kommt ein
Zuschlag in Höhe von 0,4 % der Lohnsumme als
Kammerumlage nach dem Handelskammergesetz.
Universal-Lexikon.
2012.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Kindergeld — Kin|der|geld [ kɪndɐgɛlt], das; [e]s: Geld, das der Staat Familien mit Kindern zahlt: das Kindergeld erhöhen; wir bekommen jeden Monat Kindergeld. * * * Kịn|der|geld 〈n. 12; unz.〉 vom Staat gezahlter Geldbetrag zur Unterstützung von Familien mit … Universal-Lexikon
Zweckbindung — Zwẹck|bin|dung 〈f. 20〉 1. 〈i. w. S.〉 Verknüpfung mit einem bestimmten Zweck 2. 〈i. e. S.〉 Verbindung bestimmter öffentlicher Einnahmen mit bestimmten öffentlichen Ausgaben * * * Zwẹck|bin|dung, die (Finanzw.): Bindung bestimmter öffentlicher… … Universal-Lexikon